Impressum


Rechtsanwalt Ralf Bleyer
Neue Straße 42
89073 Ulm
Tel.: 0731 - 9 62 66 47
Fax: 0731 - 9 62 66 11
E-Mail rb@rb-baurecht.de

Berufshaftpflichtversicherung

Aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (vgl. § 21 BRAO) sind Rechtsanwälte dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. RA Bleyer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte EU-Gebiet und die Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Berufsrechtliche Regelungen

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in Deutschland verliehen. Die Tätigkeit der Rechtsanwälte wird geregelt durch die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung der Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft. Die Gebühren sind geregelt durch das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Berufsregeln sind veröffentlicht auf den Internet-Seiten der www.brak.de unter der Rubrik „Berufsregeln“.

Hinweis auf außergerichtliche Streitschlichtung vor der Rechtsanwaltskammer

In Streitigkeiten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung. Diese kann bei den folgenden Stellen durchgeführt werden:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart
Königstraße 14
70173 Stuttgart


Bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart besteht die Möglichkeit der Schlichtung nur im Hinblick auf außergerichtliche Gebührenstreitigkeiten, d.h. nur hinsichtlich der Gebühren, die nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder aufgrund einer Honorarvereinbarung angefallen sind.

Hinweis auf die Streitschlichtung nach §§ 36, 37 VSBG

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstr. 17
10179 Berlin
www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de


Ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist nur zulässig, wenn es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt, bei der der geltend gemachte Anspruch 15.000 EUR nicht übersteigt, weder ein gerichtliches Verfahren noch ein Schlichtungsverfahren bei einer regionalen Rechtsanwaltskammer anhängig ist oder war und weder eine Strafanzeige im Zusammenhang mit dem zu überprüfenden Sachverhalt gestellt noch eine berufsrechtliche oder strafrechtliche Überprüfung des Sachverhalts anhängig ist.
Näheres ist in der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft geregelt. Diese kann unter www.brak.de eingesehen werden. RA Bleyer ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

Hinweis auf EU-Streitschlichtung gem. Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr