Baurechtliche und immobilienrechtliche Expertise beruht auf konsequenter Spezialisierung, Branchenkenntnis und einer Leidenschaft für technische Sachverhalte. Ein hervorragender Anwalt hat zudem immer die (meist wirtschaftlichen) Interessen seiner Mandanten im Fokus und denkt in Lösungen, nicht in Problemen.
Rechtsanwalt Ralf Bleyer ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2006 auf das Bau- und Architektenrecht und das Miet- und Immobilienrecht fokussiert. Bereits in seinen ersten Jahren als Rechtsanwalt erwarb RA Bleyer demzufolge die Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ (seit 2010) und „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ (seit 2011).
In den Jahren 2012 bis 2018 war RA Bleyer Justiziar und Syndikusanwalt (seit 2015 als „Leiter Baurecht“) bei einem der großen deutschen Immobilienunternehmen in München, welches die Geschäftsbereiche Projektentwicklung, Bauträger und Immobilienbestandshalter unter einem Dach vereint.
Seit August 2018 berät RA Bleyer seine Mandanten in eigener Kanzlei in Ulm in allen Fragen des Bau- und Immobilienrechts.